Neues Projekt GLEICH teilhaben
Im Rahmen des Projekts GLEICH teilhaben engagiert sich moveGLOBAL für eine gleichberechtigte Teilhabe vulnerabler Gruppen Geflüchteter und setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der lokalen Geflüchtetenarbeit ein.
GLEICH teilhaben ist ein Projekt vom Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen und wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Beauftragte für Antirassismus gefördert.
Mehr zum Projekt finden Sie hier.
Ab dem 11. April 2023: Seminare für die Stärkung der Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration
In gemeinsamer Kooperation bieten die Berliner Landeszentrale für politische Bildung und moveGLOBAL im Rahmen des EU-Projekts „Empowering Migrant Voices on Integration and Integration Policies (EMVI)“ eine Workshopreihe an, um die bezirklichen Beiräte für Partizipation und Integration in Berlin zu stärken.
Eine Übersicht der kommenden Workshops finden Sie unten(wird laufend aktualisiert):
Strategische Netzwerk-und Gremienarbeit für Beiräte für Partizipation und Integration
Der Workshop wird von Vertreter*innen des Migrationsrat Berlin e.V. fachlich begleitet und moderiert. Die Teilnehmer*innen profitieren so von dem Wissen eines Dachverbands für Migrant*innenorganisationen, der sich langjährig berlinweit in diversen Gremien und Netzwerken engagiert. Ziel des Workshops ist dabei, miteinander Erfolgsstrategien und Ideen zu erarbeiten, aber auch gleichzeitig zu sehen, wie in unterschiedlichen Konstellationen und Netzwerken in den jeweiligen Bezirken Gremienarbeit der Beiräte für Partizipation und Integration gestaltet werden kann. Um Beiratsmitgliedern aus allen Bezirken die Teilnahme zu erleichtern, wird der Workshop zwei Mal an verschiedenen Standorten und an unterschiedlichen Zeiten angeboten.
Workshopleitung: Magdalena Benavente und Koray Yılmaz-Günay, Migrationsrat Berlin e.V.
Termine & Orte:
11. April 2023 (16:00-19:30 Uhr), Ort: Berlin Global Village, Am Sudhaus 2, 12053 Berlin, Raum: Patrice Lumumba Galerie
27. April 2023 (10:30-14 Uhr), Ort: Kiezspinne FAS e.V., Schulze-Boysen-Str. 38, 10365 Berlin, Raum: Studentenblume
Anmeldung: daryna-sterina@moveglobal.de
Demokratisch kommunizieren und diskutieren in Bezirksbeiräten für Partizipation und Integration
Mit dem gezielten Einsatz von Kommunikationstechniken kann in Beiräten, aber auch Gemeinden und Vereinen eine Verständigungsatmosphäre geschaffen werden, in der die Kompetenzen und Potentiale der Gemeinschaft im Vordergrund stehen und in der Reibungsverluste durch Missverständnisse und Konflikte minimiert werden. In diesem Seminar lernen Sie in Übungen entsprechende Kommunikationstechniken kennen. Ebenso wird die Anwendung von Methoden zur demokratischen Diskussion und Entscheidungsfindung in Gruppen vermittelt.
Workshopleitung: Fatma Erol-Kılıç, Diplom Wirtschafts-Ingenieurin und Kommunikationstrainerin
Termin: 15. Mai 2023 (16:00-20:00 Uhr)
Ort: Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin, Seminarraum
Anmeldung: Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Bezirksbeiräten für Partizipation und Integration
In dem Workshop erlernen Sie Grundlagen der Presse und Öffentlichkeitsarbeit im Kontext bezirklicher Diversitäts- und Integrationspolitik, die Ihrem Bezirksbeirat für Partizipation und Integration zu mehr Sichtbarkeit verhelfen. Durch Inputs und Übungen erhalten Sie einen Einblick in die Arbeit von Journalist*innen und erfahren, nach welchen Kriterien Themen der kommunalen Partizipations- und Integrationspolitik aufgegriffen werden. Sie erhalten Tipps für die Öffentlichkeitsarbeit Ihres Beirates.
Workshopleitung: Vera Block, Journalistin und Trainerin
Termin: 19. Juni 2023 (17:00-20:00 Uhr)
Ort: Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin, Seminarraum
Anmeldung: Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Für Rückfragen stehen Herr Reinhard Fischer (Reinhard.Fischer@senbjf.berlin.de ) von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung und Daryna Sterina (daryna-sterina@moveglobal.de) gerne zu Verfügung.
PM: Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine: Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten
Deutschland, 02. März 2023
Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Am 4. März 2022 wurde zum ersten Mal der vo- rübergehende Schutz vom Europäischen Rat aktiviert. Mehr als eine Million geflüchtete Menschen aus diesem Krieg wurden mittlerweile in Deutschland registriert – Ukrainische Staatsangehörige und Menschen aus anderen Staaten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten.
Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht.
Derzeit befinden sich in Deutschland etwa 38.000 Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass. Da sie nicht wie ukrainische Staatsangehörige pauschal von der Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/ EG zum vorübergehenden Schutz profitieren, die in Deutschland mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaub- nis gemäß § 24 AufenthG für zwei Jahre für zwei Jahre einhergeht, sind viele Menschen jetzt schon von Abschiebung bedroht, bei anderen laufen bald Fiktionsbescheinigungen aus. Obwohl sie vor demselben Krieg wie ukrainische Staatsangehörige geflohen sind und Schutz suchen, ist ihre derzeitige Situation von Unsicherheit, Diskriminierung und Willkür geprägt.
Die Auslegung und Umsetzung der EU-Richtlinie unterscheidet sich je nach Bundesland. Viele Betroffene sind einer absoluten Willkür bei den Entscheidungen der einzelnen Ausländerbehörden und Sachbearbei- ter*innen ausgesetzt. Der Ermessensspielraum der Behörden wird nur sehr selten zu Gunsten der Betroffe- nen genutzt. Dies hat zur Folge, dass die Erwerbstätigkeit in manchen Bundesländern gänzlich untersagt ist, anderenorts eine Ausreiseaufforderung nach der anderen eingeht.
Während Entwicklungsministerin Schulze und Arbeitsminister Heil in Ghana und Bundeskanzler Scholz in Indien versuchen, Fachkräfte anzuwerben, sollen hochqualifizierte Menschen ohne ukrainischen Pass, die sich aufgrund des Krieges in der Ukraine seit einem Jahr in Deutschland befinden, ausgewiesen werden. Diese Willkür muss ein Ende haben.
1) Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert konkrete, langfristige und einheitliche aufenthaltsrecht- liche Lösungen für alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine
Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf:
• Die EU-Richtli Die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz – breit und
bundesweit – einheitlich anzuwenden. Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Men- schen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten.
Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt.
Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder
zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzubauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.
• Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen.
Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelaufene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.
• Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.
Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukraine bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Uni- versitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden. nie über den vorübergehen- den Schutz – breit und bundesweit – einheitlich anzuwenden.
Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Menschen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten.
Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt. Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzu- bauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.
• Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen.
Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelau- fene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.
• Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.
Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukrai- ne bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Universitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden.
Den Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen für alle Personen zu ermöglichen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben.
• Den Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben, gleichermaßen zu gewährleisten.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist Bestandteil der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz und eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe und Aufbau der für einen anschließenden Aufenthalts- titel nötigen finanziellen Ressourcen.
Manche Bundesländer erteilen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine Fiktionsbescheinigungen mit dem Satz “Erwerbstätigkeit nicht erlaubt”. Die Ausländerbehörden müssen bundesweit einheitlich den Zugang zum Arbeitsmarkt durch Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen nach §24 AufenthG mit Erlaubnis
der Erwerbstätigkeit ermöglichen, ungeachtet des vermuteten Ausgangs einer Antragsstellung auf vorübergehenden Schutz.
• Den Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG) im Anschluss an den §24 AufenthG und durch geringere Anforderungen an finanzielle Mittel zu vereinfachen.
Ein Studium in Deutschland ist für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten nur mit enormen finanziellen Ressourcen möglich. Auch, um dem großen Fachkräftemangel in Deutschland entgegen- zuwirken, sollte der Zugang zum Studium über geringere Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis und mehr verfügbare Stipendien vereinfacht werden. Auch eine Finanzierung des Studiums durch eigene Arbeit muss einheitlich und überall ermöglicht werden.
• Bei unvorhergesehenen Ereignissen im Herkunftsland muss es möglich sein, dass auch wäh- rend eines Aufenthalts nach §16b AufenthG und anderen Paragraphen Betroffene individuelle Grün- de für eine nicht-sichere und/oder nicht-dauerhafte Rückkehr ins Herkunftsland oder die Herkunfts- region erneut prüfen lassen können.
3) Die Bundesregierung muss sich für den Schutz von Drittstaatsangehörigen in der gesamten EU einsetzen.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert die Bundesregierung auf, sich einzusetzen für:
Eine sichere Einreise ohne Diskriminierung für alle Menschen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine fliehen bzw. weiterfliehen müssen – ungeachtet ihrer Staatsange- hörigkeit. Auch Personen, die sich nicht ausreichend ausweisen können oder keinen biometrischen Reisepass haben, muss unter reduzierten Beweisanforderungen eine Einreise in das EU-Gebiet er- möglicht werden.
• Die diskriminierungsfreie Weiterreise innerhalb der EU. Auch innerhalb der EU müssen gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG Menschen aus der Ukraine unabhängig von ihrem Reisepass weiter- reisen dürfen.
• Eine weit gefasste Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, in der alle Men- schen, die bei Kriegsausbruch ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten, Berücksichtigung finden.
Die umgehende Beteiligung u.g. zivilgesellschaftlicher Unterstützungsorganisationen in den Arbeits- gruppen auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz.
Die Verlängerung der Anwendung des vorübergehenden Schutzes aufgrund des Kriegs in der Ukrai- ne bis 2025.
Im Namen aller unterzeichnenden Organisationen
Asmara`s World e.V.
CommUnities Support for BIPoC Refugees from Ukraine (CUSBU)
BiPoC Ukraine & Friends in Germany
ifak – institut für angewandte kulturforschung e.v. Münchner Flüchtlingsrat e.V.
PRO ASYL e.V.
Migrationsrat e.V.
Each One Teach One (EOTO) e.V.
Noir United International
ISD Berlin e.V.
Dachverband Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland e.V. (DaMOst)
moveGLOBAL e. V.
ReachOut Berlin
Tubman Network
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Bellevue di Monaco eG
Morgen e.V.
Legal Cafe Stuttgart
Arbeitskreis Asyl Stuttgart e.V.
Collectif James Baldwin
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Bridges over Borders e.V.
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
Ayeessi e.V.
Nigerian Community Bavaria e.V.
Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.
Arbeitskreis Panfrikanismus München e.V.
Noirsociety
Presseanfragen an:
EineWeltHaus München e.V. Flüchtlingsrat Bremen e.V. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V. Halima Aktiv für Afrika e.V.
Migration macht Gesellschaft e.V. Rechtshilfe München e.V. Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. Flüchtlingsrat Thüringen e.V. Kunstzentrat e.V.
Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
Nord Süd Forum München e.V.
Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
Babel e.V.
Kurdisches Zentrum e.V.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Yaar e.V.
Theater X
Türkischer Bund Berlin-Brandenburg
xart splitta e.V.
Amaro Foro e.V.
südost Europa Kultur e.V.
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V.
BeyondEvacuation
Leave no one behind
manifold
Seebrücke
zivilgesellschaftliches.buendnis@cusbu.de zivilgesellschaftliches.buendnis@ muenchner-fluechtlingsrat.de beyondevacuation@gmail.com
PM als Download: PM-Ein Jahr Kriegsbeginn Ukraine- Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten
Pressemitteilung vom 6. Februar 2023: Wahlrecht für Alle
Pressemitteilung
Wahlrechtsreform im Land Berlin jetzt!
Wiederholungswahl am 12. Februar 2023: Drei Berliner Dachverbände von Migrant*innenorganisationen (Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg-TBB, Migrationsrat Berlin, moveGLOBAL) fordern das Wahlrecht für alle in Berlin lebenden Bürger*innen
Am 12. Februar 2023 werden bei der Wiederholungswahl die Berliner*innen an die Urne gebeten. Menschen ohne deutschen Pass dürfen jedoch auch bei dieser Wahl nicht mitbestimmen, wer ihre politischen Interessen vertreten soll. Bereits bei der Wahl 2021 durften 34 % der Berliner*innen nicht an Bundestags- und Abgeordnetenhauswahlen teilnehmen. Nicht europäische Staatsbürger*innen dürfen noch nicht einmal zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ihre Stimmen abgeben. Menschen, die schon seit Jahren in Berlin leben, hier ihren Lebensmittelpunkt haben, Steuern zahlen und gleichermaßen oder gar noch mehr betroffen sind vom angespannten Wohnungsmarkt sowie der Migrations- und Bildungspolitik dürfen nicht über die politische Zukunft ihrer Stadt mitentscheiden. Das hindert ehrliche Teilhabe und Inklusion vieler Menschen mit Migrationsgeschichte, die zu Berlin gehören und ihre Stadt mitprägen wollen.
Als Verbände von Migrant*innenorganisationen fordern wir das Wahlrecht für alle in Berlin lebenden Menschen. Politische Entscheidungsträger*innen müssen das aktive und passive Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus für EU-Bürger*innen und Staatsangehörige anderer Länder einräumen sowie nicht-EU-Bürger*innen die Berechtigung geben, an den BVV-Wahlen teilzunehmen.
Das vor über 30 Jahren ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 37 – Urteil vom 13. Oktober 1990), wonach nur deutsche Staatsbürger*innen als Staatsvolk zu verstehen sind und damit Nicht-Deutsche auf Bundes-, Landes-und kommunaler Ebene (EU-Bürger*innen können trotzdem zumindest an Kommunalwahlen teilnehmen) von Wahlen auszuschließen sind, entspricht aus unserer Sicht einem veralteten Weltbild. Diese Interpretation des Grundgesetzes bildet nicht die Realität einer globalisierten Welt ab, in der Migration kein Phänomen ist, sondern Alltag. Politische Mitbestimmung ist ein demokratisches Grundrecht und sollte nicht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt sein, die zu erhalten mit vielen Hürden verbunden ist. 14 der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben ihr Wahlrecht reformiert und räumen auch Drittstaatsangehörigen der EU das Wahlrecht auf kommunaler Ebene ein. Berlin kann eine Vorreiterrolle für Deutschland einnehmen und mehr Demokratie wagen!
Statements der Verbände im Einzelnen:
Ayşe Demir, Vorstandssprecherin Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg: „Im 21. Jahrhundert ist es eigentlich schon beschämend, dass Menschen das Land, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt haben, in dem sie Steuern zahlen, in dem ihre Kinder zur Schule gehen, politisch nicht mitgestalten dürfen und damit von der politischen Partizipation ausgeschlossen werden. Und deshalb ist es mehr als überfällig, dass dieses Demokratiedefizit beseitigt und endlich das Wahlrecht für alle eingeführt wird.“
Magdalena Benavente, Migrationsrat Berlin: „In manchen Berliner Stimmbezirken ist weit mehr als die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung vom Wahlrecht, aber auch von den Instrumenten der direkten Demokratie ausgeschlossen. Darunter sind viele Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind. Wir brauchen endlich ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht, unbürokratische Einbürgerungsverfahren und, ja, auch das aktive und passive Wahlrecht auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene für Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen!“
Maimouna Ouattara, Vorstand moveGLOBAL e.V.: „ Aktuelle Integrationsdebatten um die Reform des Einbürgerungsrechts und die Ereignisse in der Silvesternacht zeigen, dass Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland von vielen nicht als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft anerkannt werden und sich nicht zugehörig fühlen dürfen. Eine Änderung des Wahlrechts trägt dazu bei, dass mehr Menschen ihre Stadt mitgestalten dürfen und Teilhabe ein ernst gemeintes Versprechen wird.“
Kontakt:
TBB
Ayşe Demir:
E-Mail: ayse.demir@tbb-berlin.de
Telefon: 030 623 26 24
Migrationsrat Berlin
Magdalena Benavente:
E-Mail: magdalena.benavente@migrationsrat.de
Telefon: 030 61658755
moveGLOBAL
Maimouna Ouattara
E-Mail: maimouna@moveglobal.de
Telefon: 030 24171844
Zum Download: Pressemitteilung 6.2.2023_Wahlrecht für Alle
EMVI beim zweiten European Summit of Refugees and Migrants
Vom 17. bis 19. Januar 2023 nimmt moveGLOBAL am 2. European Summit of Refugees and Migrants teil. Dieses Mal findet der Kongress in Berlin statt. Gemeinsam mit über 60 Migrant*innen- und Geflüchtenorganisationen sowie Vereinen, die sich für die Belange von Menschen mit Migration in der Europäischen Union einsetzen, wollen wir eine gemeinsame Vision und Agenda entwickeln. Im Zentrum steht der Schutz der Rechte von Menschen mit Migrationsgeschichte und wie sie stärker auf politische Vorhaben auf EU-und nationaler Ebene einwirken können. Daryna Sterina, die Koordinatorin des EU-Projekts EMVI wird an dem Gipfel zusammen mit ihren Kolleginnen aus Italien und Slowenien teilnehmen. EMVI zielt darauf ab, in Deutschland, Italien, Griechenland, Österreich
und Slowenien die politische Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte zu stärken.