Gemeinsames Statement von 154 Organisationen

APPELL: Die Menschenwürde gilt für alle – auch für Geflüchtete! Gegen sozialrechtliche Verschärfungen und für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Seit einigen Wochen werden beharrlich Sachleistungen und Leistungskürzungen für Geflüchtete gefordert. Dabei erhalten die Betroffenen schon jetzt vielfach lediglich die reduzierten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Debatte werden Gruppen gegeneinander ausgespielt, und die Menschenwürde wird offen in Frage gestellt. Wir lehnen sozialrechtliche Verschärfungen ab und fordern: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.

Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. Die Diskussionen über Sozialleistungen sind dafür ein gutes Beispiel. Solange Geflüchtete bedürftig sind, haben sie Anspruch auf das sozialrechtlich definierte Existenzminimum. Nun geht es offenkundig darum, diesen grundlegenden Anspruch Asylsuchender einzuschränken, mit der Begründung, so könne die Zahl der Geflüchteten in Deutschland reduziert werden. Die im Raum stehenden Forderungen reichen von einer generellen Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten und eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll.

Diese Debatte suggeriert, Geflüchtete seien die zentrale Ursache für die zweifellos vorhandenen gesellschaftlichen Missstände wie fehlender Wohnraum oder fehlende Schul- und Kitaplätze. Diese haben jedoch andere Ursachen und würden auch bestehen, wenn Deutschland keine Asylsuchenden aufnehmen würde. Geflüchtete werden so zu Sündenböcken für die verfehlte Sozialpolitik der letzten Jahre, ohne dass dadurch die tatsächlich bestehenden Probleme gelöst werden. Wer aber Scheinlösungen präsentiert, verspielt Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit.

Bereits 2012 hat das Verfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung das Recht jedes Menschen auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgehalten und dafür gesorgt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zumindest vorübergehend annähernd dem Hartz-IV-Niveau (heute „Bürgergeld“) entsprachen. Zugleich erteilte das höchste deutsche Gericht dem Ansinnen, Sozialleistungen zur Abschreckung Asylsuchender einzusetzen, eine deutliche Absage: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Beschluss vom 18.7.2012 – 1 BvL 10/10) Mit anderen Worten: Sozialleistungen dürfen nicht gekürzt werden, um Menschen von der Flucht nach Deutschland abzuschrecken. Rund zehn Jahre später, im Jahr 2022, verurteilte das Bundesverfassungsgericht eine zehnprozentige Kürzung der Grundleistungen für alleinstehende Geflüchtete, die in „Gemeinschaftsunterkünften“ leben müssen, als verfassungswidrig.

Im Übrigen ist die Behauptung, bessere soziale Bedingungen würden zu mehr Schutzsuchenden führen, seit langer Zeit wissenschaftlich widerlegt. Bereits heute erhalten Geflüchtete vor allem in den Erstaufnahmeeinrichtungen drastisch reduzierte Geldbeträge, neben einem Platz im Mehrbettzimmer, Kantinenessen und Hygienepaketen und einer oft unheilvoll verzögerten Gesundheitsversorgung. Kein Mensch, der aus einem Krieg oder vor politischer Verfolgung flieht, gibt die Flucht auf, weil er oder sie in Deutschland demnächst mit noch mehr Sachleistungen leben muss. Wenn in diesem Jahr 2023 das Bundesamt in über 70 Prozent aller Asylanträge, die bis September inhaltlich entschieden wurden, einen Schutzstatus feststellt, wird nur allzu deutlich, dass die Menschen nicht wegen der Sozialleistungen kommen, sondern hier Schutz suchen. Die Behauptung, von den geringen Asylbewerberleistungen würden relevante Geldbeträge in Herkunftsländer überwiesen oder im Nachhinein an Schlepper ausgehändigt, ist zynisch und realitätsfern.

Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip garantieren ein menschenwürdiges Existenzminimum – für alle Menschen. Wir sagen: Wer unterschiedliche Gruppen gegeneinander ausspielt und die Menschenwürde, Artikel 1 unserer Verfassung, offen in Frage stellt, wendet sich gegen zentrale Errungenschaften unserer Demokratie und des Sozialstaates. Und wer das durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum missachtet, unterminiert den Rechtsstaat. Wir erneuern deshalb den Appell, zu dem sich im laufenden Jahr bereits mehr als 200 Organisationen zusammenfanden: Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben. Wir fordern das gleiche Recht auf Sozialleistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne diskriminierende Unterschiede. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.

Das obige Statement mit Liste der 154 Organisationen ist auch über diesen Link abrufbar: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Appell_AsylbLG_31.10.2023.pdf

Nachbericht: „gesund und nachhaltig kochen“ im Rahmen der Aktion Neukölln, wie geht’s?

Unter dem Motto „gesund und nachhaltig kochen“ gab es am 6. September, eine Ausgabe der Veranstaltungsreihe „generationsübergreifende Kochnachmittage“ im Rahmen des Projekts “Fit, gesund und munter im Alter (GeniAl Aktivitäten)”. Von 16 bis 19 Uhr haben Senior*innen mit und ohne Migrationshintergrund die Möglichkeit, gesund und leckere Gerichte auszuprobieren.

Der Kochnachmittag fand im Anschluss der Eröffnungsfeier von “Neukölln, wie geht’s?” in den Räumlichkeiten des Diakoniewerks Simeon in Neukölln statt. 

Einen besonderen Besuch gab es von der Organisation Torhaus KochKollektiv. 

Das KochKollektiv macht es sich zur Aufgabe über Lebensmittelverschwendung aufzuklären sowie die Notwendigkeit Lebensmittel zu retten und gemeinschaftliche Kochnachmittage zu veranstalten. Um 16 Uhr startete das KochKolletiv mit einem kurzen Vortrag, Ziel ist es, bei diesem Event den Fokus auf nachhaltige, gesunde Ernährung zu legen. Es soll sichtbar werden, dass tolle Kreationen auch abseits der typisch deftigen Küche möglich sind. Die eigene Ernährung anzupassen, ist in Zeiten des Klimawandels und steigender Herz-Kreislauferkrankungen ein unbedingtes Muss. Durch kleine Veränderungen im Speiseplan, kann unser Risiko für folgenschwere Erkrankungen und gleichzeitig auch unser CO2-Fußabdruck reduziert werden.

Unter Anleitung von Hobbyköchen des Torhaus KochKollektiv wurden gemeinsam mit den Teilnehmenden Rezepte ausgesucht: Ofengemüse, Joghurtsuppe, Pilzpfanne und sommerlichen Salat sowie Joghurt mit Obstsalat stehen heute auf dem Menuplan. Alle dafür erforderlichen Zutaten wurden am Vortag vom KochKollektiv “gerettet”. Anschließend wurde geschnippelt, gekocht, gebrutzelt und natürlich zusammen gegessen. 

„Das war sehr interessant und informativ“, sagte eine Teilnehmerin aus der Gruppe „UGRAK“ (türkische Frauengruppe). Eine andere Teilnehmerin erzählte: „Ich nehme gerne teil, komme mit anderen in Austausch und bin dann nicht allein. Ich habe überhaupt keine Hemmungen und stehe allem offen gegenüber.“

BER-WORKSHOP: WIE WAR DAS MIT DER WIRKUNG UND DEM ANTRAG NOCHMAL…?

Antragstellung bei der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) für Projekte ab 2024
‼️ Oft steht Ihr vor der Frage, wie Ihr durch Eure Projekte positive Veränderungen für Eure Zielgruppe, in deren Umfeld und am besten in der Gesellschaft bewirken könnt.
Aber was genau ist eigentlich Wirkung? Wie lässt sie sich planen? Und woher wisst Ihr, dass Ihr mit Eurem Projekt etwas erreicht habt? Wie helfen Euch Indikatoren dabei und wie könnt Ihr diese so formulieren, dass sie sowohl im Antrag als auch für Euer Projektmonitoring passend und hilfreich sind?
Erfahrt in diesem Workshop, wie Ihr mit Euren Projekten die größtmögliche Wirkung erzielt und wie Ihr konkret Anträge stellen könnt. Im ersten Teil taucht Ihr gemeinsam mit der Expertin Gabi Struck und Gleichgesinnten ein in die Welt der entwicklungspolitischen Projektarbeit und beleuchtet das Konzept der Wirkung ausführlich. Im zweiten Teil des Workshops beschäftigt Ihr Euch mit den praktischen Fragen, die zur Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken und im LEZ-Förderprogramm gehören.
Wenn Ihr die Möglichkeit habt, bringt gerne ein Notebook mit. Stellt Euch auf viel Praxis ein!
Der Workshop ist Teil der BER-Qualfizierungsreihe ICH BRAUCH’ STRUKTUR! 2023. Er findet statt in Kooperation mit moveGLOBAL und der Stiftung Nord-Süd-Brücken.
⭕️ Datum: 05.10.2023 / Uhrzeit: 9:30 – 17:00 Uhr
⭕️ Referentinnen: Gabi Struck (Organisationsberaterin), Ruth Visser und Charlotte Schmid (SNSB) und Sabine Seiffert (BER)
⭕️ Teilnahmegebühr: 10 Euro (BER-Mitglieder) bzw. 25 Euro (externe NRO) – Mittagessen und Tagungsgetränke sind im Preis enthalten
⭕️ Verbindliche Anmeldung bitte bis 12. September unter: projekt@eineweltstadt.berlin
Weitere Details findet ihr hier: https://eineweltstadt.berlin