Der Verein als Rechtsform
Der Verein (e.V.) ist eine Rechtsform
- für Projekte mit nichtwirtschaftlichem Schwerpunkt (ideeller Verein)
- mit größeren Mitgliederzahlen
- mit einfachem Aus- und Eintritt der Mitglieder (sog. Publikumsgesellschaft)
- mit einer Haftungsbeschränkung bei den wirtschaftlichen Risiken
- die unkompliziert und mit geringen Kosten zu gründen ist und
- organisatorisch recht flexibel ausgestaltet werden kann
- die gemeinnützig sein kann
Eingetragener und nicht eingetragener Verein
Im deutschen Recht (BGB) gibt es zwei Formen des Vereins: