Der Verein als Rechtsform
Der Verein (e.V.) ist eine Rechtsform

  • für Projekte mit nichtwirtschaftlichem Schwerpunkt (ideeller Verein)
  • mit größeren Mitgliederzahlen
  • mit einfachem Aus- und Eintritt der Mitglieder (sog. Publikumsgesellschaft)
  • mit einer Haftungsbeschränkung bei den wirtschaftlichen Risiken
  • die unkompliziert und mit geringen Kosten zu gründen ist und
  • organisatorisch recht flexibel ausgestaltet werden kann
  • die gemeinnützig sein kann

Eingetragener und nicht eingetragener Verein


Im deutschen Recht (BGB) gibt es zwei Formen des Vereins: