PM: Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine: Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten

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Deutschland, 02. März 2023

Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Am 4. März 2022 wurde zum ersten Mal der vo- rübergehende Schutz vom Europäischen Rat aktiviert. Mehr als eine Million geflüchtete Menschen aus diesem Krieg wurden mittlerweile in Deutschland registriert – Ukrainische Staatsangehörige und Menschen aus anderen Staaten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten.

Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht.

Derzeit befinden sich in Deutschland etwa 38.000 Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass. Da sie nicht wie ukrainische Staatsangehörige pauschal von der Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/ EG zum vorübergehenden Schutz profitieren, die in Deutschland mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaub- nis gemäß § 24 AufenthG für zwei Jahre für zwei Jahre einhergeht, sind viele Menschen jetzt schon von Abschiebung bedroht, bei anderen laufen bald Fiktionsbescheinigungen aus. Obwohl sie vor demselben Krieg wie ukrainische Staatsangehörige geflohen sind und Schutz suchen, ist ihre derzeitige Situation von Unsicherheit, Diskriminierung und Willkür geprägt.

Die Auslegung und Umsetzung der EU-Richtlinie unterscheidet sich je nach Bundesland. Viele Betroffene sind einer absoluten Willkür bei den Entscheidungen der einzelnen Ausländerbehörden und Sachbearbei- ter*innen ausgesetzt. Der Ermessensspielraum der Behörden wird nur sehr selten zu Gunsten der Betroffe- nen genutzt. Dies hat zur Folge, dass die Erwerbstätigkeit in manchen Bundesländern gänzlich untersagt ist, anderenorts eine Ausreiseaufforderung nach der anderen eingeht.

Während Entwicklungsministerin Schulze und Arbeitsminister Heil in Ghana und Bundeskanzler Scholz in Indien versuchen, Fachkräfte anzuwerben, sollen hochqualifizierte Menschen ohne ukrainischen Pass, die sich aufgrund des Krieges in der Ukraine seit einem Jahr in Deutschland befinden, ausgewiesen werden. Diese Willkür muss ein Ende haben.

1) Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert konkrete, langfristige und einheitliche aufenthaltsrecht- liche Lösungen für alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine

Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf:

• Die EU-Richtli Die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz – breit und
bundesweit – einheitlich anzuwenden. Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Men- schen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten.
Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt.
Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder
zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzubauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.

• Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen.
Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelaufene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.

• Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.

Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukraine bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Uni- versitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden. nie über den vorübergehen- den Schutz – breit und bundesweit – einheitlich anzuwenden.

Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Menschen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten.
Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt. Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzu- bauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.

• Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen.
Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelau- fene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.

• Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.

Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukrai- ne bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Universitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden.

Den Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen für alle Personen zu ermöglichen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben.

• Den Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben, gleichermaßen zu gewährleisten.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist Bestandteil der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz und eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe und Aufbau der für einen anschließenden Aufenthalts- titel nötigen finanziellen Ressourcen.

Manche Bundesländer erteilen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine Fiktionsbescheinigungen mit dem Satz “Erwerbstätigkeit nicht erlaubt”. Die Ausländerbehörden müssen bundesweit einheitlich den Zugang zum Arbeitsmarkt durch Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen nach §24 AufenthG mit Erlaubnis

der Erwerbstätigkeit ermöglichen, ungeachtet des vermuteten Ausgangs einer Antragsstellung auf vorübergehenden Schutz.

• Den Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG) im Anschluss an den §24 AufenthG und durch geringere Anforderungen an finanzielle Mittel zu vereinfachen.

Ein Studium in Deutschland ist für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten nur mit enormen finanziellen Ressourcen möglich. Auch, um dem großen Fachkräftemangel in Deutschland entgegen- zuwirken, sollte der Zugang zum Studium über geringere Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis und mehr verfügbare Stipendien vereinfacht werden. Auch eine Finanzierung des Studiums durch eigene Arbeit muss einheitlich und überall ermöglicht werden.

• Bei unvorhergesehenen Ereignissen im Herkunftsland muss es möglich sein, dass auch wäh- rend eines Aufenthalts nach §16b AufenthG und anderen Paragraphen Betroffene individuelle Grün- de für eine nicht-sichere und/oder nicht-dauerhafte Rückkehr ins Herkunftsland oder die Herkunfts- region erneut prüfen lassen können.

3) Die Bundesregierung muss sich für den Schutz von Drittstaatsangehörigen in der gesamten EU einsetzen.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert die Bundesregierung auf, sich einzusetzen für:

Eine sichere Einreise ohne Diskriminierung für alle Menschen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine fliehen bzw. weiterfliehen müssen – ungeachtet ihrer Staatsange- hörigkeit. Auch Personen, die sich nicht ausreichend ausweisen können oder keinen biometrischen Reisepass haben, muss unter reduzierten Beweisanforderungen eine Einreise in das EU-Gebiet er- möglicht werden.

• Die diskriminierungsfreie Weiterreise innerhalb der EU. Auch innerhalb der EU müssen gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG Menschen aus der Ukraine unabhängig von ihrem Reisepass weiter- reisen dürfen.

• Eine weit gefasste Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, in der alle Men- schen, die bei Kriegsausbruch ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten, Berücksichtigung finden.
Die umgehende Beteiligung u.g. zivilgesellschaftlicher Unterstützungsorganisationen in den Arbeits- gruppen auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz.

Die Verlängerung der Anwendung des vorübergehenden Schutzes aufgrund des Kriegs in der Ukrai- ne bis 2025.

Im Namen aller unterzeichnenden Organisationen

Asmara`s World e.V.
CommUnities Support for BIPoC Refugees from Ukraine (CUSBU)
BiPoC Ukraine & Friends in Germany
ifak – institut für angewandte kulturforschung e.v. Münchner Flüchtlingsrat e.V.
PRO ASYL e.V.
Migrationsrat e.V.
Each One Teach One (EOTO) e.V.
Noir United International
ISD Berlin e.V.
Dachverband Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland e.V. (DaMOst)
moveGLOBAL e. V.
ReachOut Berlin
Tubman Network
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Bellevue di Monaco eG
Morgen e.V.
Legal Cafe Stuttgart
Arbeitskreis Asyl Stuttgart e.V.
Collectif James Baldwin
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Bridges over Borders e.V.
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
Ayeessi e.V.
Nigerian Community Bavaria e.V.
Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.
Arbeitskreis Panfrikanismus München e.V.
Noirsociety

Presseanfragen an:

EineWeltHaus München e.V. Flüchtlingsrat Bremen e.V. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V. Halima Aktiv für Afrika e.V.

Migration macht Gesellschaft e.V. Rechtshilfe München e.V. Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. Flüchtlingsrat Thüringen e.V. Kunstzentrat e.V.

Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
Nord Süd Forum München e.V.
Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
Babel e.V.
Kurdisches Zentrum e.V.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Yaar e.V.
Theater X
Türkischer Bund Berlin-Brandenburg
xart splitta e.V.
Amaro Foro e.V.
südost Europa Kultur e.V.
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V.
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