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moveGLOBAL e.V. Berliner Verband für migrantisch-diasporische Organisationen in der Einen-Welt
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PM: Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine: Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten
Deutschland, 02. März 2023
Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Am 4. März 2022 wurde zum ersten Mal der vo- rübergehende Schutz vom Europäischen Rat aktiviert. Mehr als eine Million geflüchtete Menschen aus diesem Krieg wurden mittlerweile in Deutschland registriert – Ukrainische Staatsangehörige und Menschen aus anderen Staaten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten.
Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht.
Derzeit befinden sich in Deutschland etwa 38.000 Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass. Da sie nicht wie ukrainische Staatsangehörige pauschal von der Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/ EG zum vorübergehenden Schutz profitieren, die in Deutschland mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaub- nis gemäß § 24 AufenthG für zwei Jahre für zwei Jahre einhergeht, sind viele Menschen jetzt schon von Abschiebung bedroht, bei anderen laufen bald Fiktionsbescheinigungen aus. Obwohl sie vor demselben Krieg wie ukrainische Staatsangehörige geflohen sind und Schutz suchen, ist ihre derzeitige Situation von Unsicherheit, Diskriminierung und Willkür geprägt.
Die Auslegung und Umsetzung der EU-Richtlinie unterscheidet sich je nach Bundesland. Viele Betroffene sind einer absoluten Willkür bei den Entscheidungen der einzelnen Ausländerbehörden und Sachbearbei- ter*innen ausgesetzt. Der Ermessensspielraum der Behörden wird nur sehr selten zu Gunsten der Betroffe- nen genutzt. Dies hat zur Folge, dass die Erwerbstätigkeit in manchen Bundesländern gänzlich untersagt ist, anderenorts eine Ausreiseaufforderung nach der anderen eingeht.
Während Entwicklungsministerin Schulze und Arbeitsminister Heil in Ghana und Bundeskanzler Scholz in Indien versuchen, Fachkräfte anzuwerben, sollen hochqualifizierte Menschen ohne ukrainischen Pass, die sich aufgrund des Krieges in der Ukraine seit einem Jahr in Deutschland befinden, ausgewiesen werden. Diese Willkür muss ein Ende haben.
1) Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert konkrete, langfristige und einheitliche aufenthaltsrecht- liche Lösungen für alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine
Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf:
• Die EU-Richtli Die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz – breit und
bundesweit – einheitlich anzuwenden. Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Men- schen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten.
Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt.
Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder
zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzubauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.
• Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen.
Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelaufene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.
• Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.
Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukraine bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Uni- versitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden. nie über den vorübergehen- den Schutz – breit und bundesweit – einheitlich anzuwenden.
Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Menschen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten.
Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt. Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzu- bauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.
• Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen.
Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelau- fene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.
• Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.
Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukrai- ne bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Universitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden.
Den Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen für alle Personen zu ermöglichen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben.
• Den Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben, gleichermaßen zu gewährleisten.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist Bestandteil der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz und eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe und Aufbau der für einen anschließenden Aufenthalts- titel nötigen finanziellen Ressourcen.
Manche Bundesländer erteilen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine Fiktionsbescheinigungen mit dem Satz “Erwerbstätigkeit nicht erlaubt”. Die Ausländerbehörden müssen bundesweit einheitlich den Zugang zum Arbeitsmarkt durch Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen nach §24 AufenthG mit Erlaubnis
der Erwerbstätigkeit ermöglichen, ungeachtet des vermuteten Ausgangs einer Antragsstellung auf vorübergehenden Schutz.
• Den Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG) im Anschluss an den §24 AufenthG und durch geringere Anforderungen an finanzielle Mittel zu vereinfachen.
Ein Studium in Deutschland ist für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten nur mit enormen finanziellen Ressourcen möglich. Auch, um dem großen Fachkräftemangel in Deutschland entgegen- zuwirken, sollte der Zugang zum Studium über geringere Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis und mehr verfügbare Stipendien vereinfacht werden. Auch eine Finanzierung des Studiums durch eigene Arbeit muss einheitlich und überall ermöglicht werden.
• Bei unvorhergesehenen Ereignissen im Herkunftsland muss es möglich sein, dass auch wäh- rend eines Aufenthalts nach §16b AufenthG und anderen Paragraphen Betroffene individuelle Grün- de für eine nicht-sichere und/oder nicht-dauerhafte Rückkehr ins Herkunftsland oder die Herkunfts- region erneut prüfen lassen können.
3) Die Bundesregierung muss sich für den Schutz von Drittstaatsangehörigen in der gesamten EU einsetzen.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert die Bundesregierung auf, sich einzusetzen für:
Eine sichere Einreise ohne Diskriminierung für alle Menschen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine fliehen bzw. weiterfliehen müssen – ungeachtet ihrer Staatsange- hörigkeit. Auch Personen, die sich nicht ausreichend ausweisen können oder keinen biometrischen Reisepass haben, muss unter reduzierten Beweisanforderungen eine Einreise in das EU-Gebiet er- möglicht werden.
• Die diskriminierungsfreie Weiterreise innerhalb der EU. Auch innerhalb der EU müssen gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG Menschen aus der Ukraine unabhängig von ihrem Reisepass weiter- reisen dürfen.
• Eine weit gefasste Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, in der alle Men- schen, die bei Kriegsausbruch ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten, Berücksichtigung finden.
Die umgehende Beteiligung u.g. zivilgesellschaftlicher Unterstützungsorganisationen in den Arbeits- gruppen auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz.
Die Verlängerung der Anwendung des vorübergehenden Schutzes aufgrund des Kriegs in der Ukrai- ne bis 2025.
Im Namen aller unterzeichnenden Organisationen
Asmara`s World e.V.
CommUnities Support for BIPoC Refugees from Ukraine (CUSBU)
BiPoC Ukraine & Friends in Germany
ifak – institut für angewandte kulturforschung e.v. Münchner Flüchtlingsrat e.V.
PRO ASYL e.V.
Migrationsrat e.V.
Each One Teach One (EOTO) e.V.
Noir United International
ISD Berlin e.V.
Dachverband Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland e.V. (DaMOst)
moveGLOBAL e. V.
ReachOut Berlin
Tubman Network
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Bellevue di Monaco eG
Morgen e.V.
Legal Cafe Stuttgart
Arbeitskreis Asyl Stuttgart e.V.
Collectif James Baldwin
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Bridges over Borders e.V.
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
Ayeessi e.V.
Nigerian Community Bavaria e.V.
Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.
Arbeitskreis Panfrikanismus München e.V.
Noirsociety
Presseanfragen an:
EineWeltHaus München e.V. Flüchtlingsrat Bremen e.V. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V. Halima Aktiv für Afrika e.V.
Migration macht Gesellschaft e.V. Rechtshilfe München e.V. Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. Flüchtlingsrat Thüringen e.V. Kunstzentrat e.V.
Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
Nord Süd Forum München e.V.
Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
Babel e.V.
Kurdisches Zentrum e.V.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Yaar e.V.
Theater X
Türkischer Bund Berlin-Brandenburg
xart splitta e.V.
Amaro Foro e.V.
südost Europa Kultur e.V.
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V.
BeyondEvacuation
Leave no one behind
manifold
Seebrücke
zivilgesellschaftliches.buendnis@cusbu.de zivilgesellschaftliches.buendnis@ muenchner-fluechtlingsrat.de beyondevacuation@gmail.com
PM als Download: PM-Ein Jahr Kriegsbeginn Ukraine- Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten
Über das Projekt Das Projekt „ Empowering Migrant Voices on Integration and Inclusion Policies“, kurz EMVI, ist auf zwei Jahre ausgelegt und im Januar 2022 gestartet. EMIV wird aus dem Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF) der Europäischen Union (EU) gefördert. In fünf Ländern (Deutschland, Österreich, Slowenien, Italien und Griechenland) mit 12 Projektpartner*innen werden bereits bestehende formelle und informelle Möglichkeiten für Menschen mit Migrationsgeschichte untersucht, um auf politische Vorhaben Einfluss zu nehmen. Ziel von EMVI ist es dazu beitragen, die Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte, die keinen EU-Pass haben, also von Drittstaatsangehörigen zu stärken. moveGLOBAL e. V. ist der einzige Verein, der in Unterstützung durch das Bezirksamt Mitte von Berlin das Projekt in Deutschland ausführt. Durch Workshops, Vernetzungsmöglichkeiten sowie eine Internetplattform wollen wir Migrant*innen-Organisationen und einzelne politisch aktive Menschen mit Migrationsgeschichte motivieren, sich stärker auf nationaler und kommunaler Ebene sowie im Rahmen der EU Gehör in der Politik zu verschaffen. Insbesondre ist die Stärkung der Partizipation von Frauen eine Querschnittsaufgabe des Projekts und wird in allen Projektphasen erstrebt. Zugleich sind wir Ansprechpartner*innen für Verwaltungen, wenn es darum geht, Beteiligung bei politischen Vorhaben wirksam zu gestalten. EMVI_Flyer_DEU EMVI_Flyer_ENG Kontakt Projektkoordination: Daryna Sterina E-Mail: daryna-sterina@moveglobal.de T: (030) 24171844 EU-Webseite des Projekts: https://diaspora-participation.eu/ Das Projekt wird gefördert von der Europäischen Union aus den Mitteln des Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF). Aktuelles aus dem EMVI-Projekt Berlin Conference 2022 Co-Creating Europe from the Bottom-Up! 8. und 9. November 2022 Besuch in Berlin von den EMVI Projektpartner*innen 19. bis 21. Oktober 2022 Veranstaltung mit Savvy Contemporary am 20. Oktober 2022 EMVI in Brüssel am 26. September 2022
Am 26. September 2022 nimmt EMVI als AMIF-Projekt an einem Informations-und Netzwerktreffen der Europäischen Kommission der Abteilung für Migration und Inneres (DG HOME) in Brüssel teil. Der Projektkoordinator von Südwind (Österreich) und die Koordinatorin aus Deutschland von moveGLOBAL werden EMVI bei dieser wichtigen Veranstaltung vertreten.
Pressemitteilung: Kick-Off des Projektes „Fit, gesund und munter im Alter“
Im Rahmen der „GeniAl“ Aktivitäten hatte der Verband moveGLOBAL e.V am 12.11.2021 zur Auftaktveranstaltung zum Projekt „Fit, gesund und munter im Alter“ eingeladen.
Mit dem Projekt „Fit, gesund und munter im Alter“ setzt sich moveGLOBAL innerhalb der GeniAl Aktivitäten speziell für ältere Menschen mit Einwanderungsgeschichte ein. Das Projekt soll einen Beitrag dazu leisten ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen und einer vorzeitig auftretenden Hilfe- und Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Die aktivierenden, wohnortnahen und gesundheitsfördernden Maßnahmen werden an der Lebenssituation und Motivationslage älterer Menschen mit Einwanderungsgeschichte ausgerichtet. Die besondere Stärke gesundheitsförderlicher Aktivitäten im Wohnumfeld ist die Erreichbarkeit sozial benachteiligter Menschen und damit die Möglichkeit, einen Beitrag zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit zu leisten.
Die Auftaktveranstaltung war ein voller Erfolg und es kam zu einem regen Austausch zwischen den Projektmitarbeitern, den Trägern von Einrichtungen mit älteren Menschen mit Migrationsgeschichte, Sporttrainer*innen sowie der Zielgruppe des Projekts, den älteren Menschen mit Migrationsgeschichte. Nach der Vorstellung des Projekts mit anschließender Fragerunde, wurden die Maßnahmen des Projekts, aufgrund des konstruktiven Feedbacks aus der Praxis, weitestgehend angepasst, sodass das Projekt ein inklusiver Erfolg wird bei dem sich alle wohl und mitgenommen fühlen.
Im Anschluss gab es eine Diskussionsrunde mit Expert*innen verschiedenster Einrichtungen und mit unterschiedlichen Blickwinkeln. Hierbei wurde viel über die aktuellen Problematiken im Pflegeberuf insbesondere bei der Altenpflege, aber auch in der Ausbildung gesprochen. Das systematische Augen verschließen vor dem Fakt, dass unsere Gesellschaft zu einem Viertel aus Menschen mit Migrationsgeschichte besteht, welche auch hier würdig altern wollen und die somit entstehenden kulturellen und kommunikativen Schwierigkeiten in der Pflege waren Kernthemen der Debatte.
Darauffolgend gaben einige der Sporttrainer einen kleinen Einblick in die folgenden Bewegungsnachmittage, welche eine der Maßnahmen des Projekts sind. Die Teilnehmer*innen der Veranstaltungen übten gemeinsam diverse niedrigschwellige Sport & Gymnastikübungen und hatten dabei Großen Spaß.
Wir freuen uns bald die ersten Bewegungsnachmittage durchzuführen und die anderen Maßnahmen darauffolgen auch zu beginnen. Wir laden gerne alle älteren Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte ein bei unserem Projekt „GeniAl: Gemeinsam bewegen – Gesund leben im Alter“ teilzunehmen und freuen uns über jede Person, die kommt.
„Fit, gesund und munter im Alter“ ist ein Teilprojekt der GeniAl Aktivitäten (DOSB-Projekt) und wird – im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ (IdS) – vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert. Es ist ein Kernvorhaben des Nationalen Aktionsplans Integration (NAP-I), das bis Ende 2023 umgesetzt werden soll.
Netzwerktreffens Migration und Entwicklung auf kommunaler Ebene in Berlin
Eine Dokumentation des 2. regionalen Netzwerktreffens Migration und Entwicklung auf kommunaler Ebene in Berlin.
PDF-Datei: Dokumentation 2. rNWT Migration und Entwicklung auf kommunaler Ebene Ber…
Aktuelle mehrsprachige Informationen der Bundesregierung zum Coronavirus
Unten findet ihr zwei weitere Info-Dateien zur Coronavirus mit praktischen Tipps und Hilfe.
Zum PDF-Datei hier (Google drive) klicken
Zum Handbook PDF-Datei hier klicken (Google drive): Handbook Germany-Liste
Mehrsprachige Infomaterial zum Coronavirus
Die Johanniter Unfallhilfe hat mehrsprachige Infomaterial zum Coronavirus zusammengestellt.
Vielleicht für den ein oder anderen hilfreich:
Um die einzelnen Infomaterial in der entsprechenden Sprache zu lesen, bitte auf den unten stehenden PDF Link anklicken: