Fachkräftemangel = Bleibeperspektive? Chancenaufenthalt, „Spurwechsel“, Ausländerämter und die neuen „Gastarbeiter*innen“– eine Arbeitskonferenz

Der drohende Fachkräftemangel ist in aller Munde. Eine neue Phase Arbeitseinwanderung läuft. Was wurde aus der Zeit der „Gastarbeiter*innen“ und der Vertragsarbeiter*innen gelernt? Und: Wie wird mit dem Potenzial umgegangen, das schon hier bei uns ist: Nämlich den Menschen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte? Das sind einige der Fragen, die wir zusammen mit Vertreter*innen aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft diskutieren wollen.

Die öffentliche Debatte ist aufgeheizt. Die Arbeitskonferenz soll mit Expert*innenwissen zur Klärung beitragen. Erfahrungsberichte von unseren Verbünden vor Ort, z.B. aus Hoyerswerda, werden eingebettet in eine Reihe von fachlichen Impulsen, zu denen z.B. der bekannte Migrationsforscher Prof. Dr. Ludger Pries gewonnen wurde.

Gemeinsam mit unseren Gästen wollen wir auf dieser Grundlage in die Diskussion gehen. So wird Thomas Kralinski, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, zu Gast sein.

Worauf es den migrantischen Organisationen ankommt, haben wir in einer passenden Positionierung bereits auf den Punkt gebracht: An Arbeit fair und menschenwürdig teilhaben!

Der vorläufige Ablauf (Stand: 24.01.2024)

15.00 Uhr: Begrüßung und Einführung
Dr. Elizabeth Beloe,
Vorsitzende BV NeMO
Emiliano Chaimite,
Afropa-Weltclub Dresden

15.10 Uhr: Arbeits- vs. Asylmigration?
Impuls:
Prof. Dr. Ludger Pries
(Bochum)

15.30 Uhr Im Gespräch:
Staatssekretär Thomas Kralinski
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft
mit Dr. Peyman Javaher-Haghighi,
Vorstand BV NeMO

16.00 Uhr: Spurwechsel? Zum Beispiel: ChancenAufenthalt
Impuls:
Cordula Eubel (Mediendienst Integration)
Erfahrungsberichte aus Hoyerswerda
Im Gespräch:
Bürgermeister Mirko Pink (Hoyerswerda)
Ibo Mosstafa Masri (GLEICH teilhaben)
Und:
Dr. Kristian Garthus-Niegel
RESQUE forward Sächsischer Flüchtlingsrat

16.50: Uhr Musikalisches Intermezzo

17.00 Uhr: Eine Schlüsselrolle: Ausländerämter
Berichte aus den Städten:
Mitglieder des Vorstands von BV NeMO
Impulse:
Dr. Thorsten Schlee (IAQ Duisburg-Essen)
Nadja Mohsen-Zaher (Amt für Integration und Ausländerrecht des Landkreises Nordsachsen) (angefragt)
Kevin Hache (Ausländerbehörde Landeshauptsstadt Dresden) (angefragt)

17.40 Uhr: Musikalisches Intermezzo

17.50 Uhr: Fachkräftesicherung: Neue „Gastarbeiter*innen“ / “Vertragsarbeiter*innen“?
Video: Hasan und die Enkel
Impuls:
Dr. Holger Kolb
Sachverständigenrat Migration (online)
Im Gespräch:
Sylvia Pfefferkorn
Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen e.V.
Dr. Wilfried Kruse
Berater BV NeMO
Abdulaziz Bachouri,
Arbeit und Leben Sachsen
Paolo Le Van
Zentrum für Integrationssstudien TU Dresden

19.00 Uhr: An Arbeit fair und menschenwürdig teilhaben. Die Position des BV NeMO
Dr. Elizabeth Beloe
Dr. Peyman Javaher-Haghigh
Cemalettin Özer

19.20 Uhr: Ausklang und Abschied

19.30 Uhr: Ende

Moderation:Ragna Melzer (Suhl)

Technik:Kaufmann Visuelle Medien (Erfurt)

Eine Hybrid-Veranstaltung: mit ca. 30 – 40 Teilnehmenden vor Ort, und online via ZOOM:

Meeting-ID: 834 8722 2066, Kenncode: 818236.

Anmeldung und Auskünfte: Emiliano Chaimite

chaimite[at]afropa.org

Weitere Details auf der Webseite vom Bundesverband NeMO: Hier 

Stellenausschreibung: Mitarbeiter*in für das Projekt „Zielbewusst zur Ausbildung“ (w/d/m), befristet, Teilzeit (19,5 h) · ab sofort

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Pressemitteilung zum Launch der E-Partizipationsplattform berlinmitallengestalten.de

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Zur Stärkung von Konsultationsgremien wie den bezirklichen Beiräten für Partizipation und Integration, wurde im Rahmen des Projekts die E-Partizipationsplattform der Berliner Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration sowie des Landesbeirats für Partizipation entwickelt.

Die Plattform mit dem Namen „Berlin mit allen gestalten“ ist ein Instrument, um die Arbeit der Beiräte zu stärken.

Sie bietet den Beiräten die Möglichkeit, mit der (interessierten) Öffentlichkeit sowie intern zu kommunizieren und über Aktivitäten, Mitglieder, Aufgaben und Veranstaltungen zu informieren. Außerdem ermöglicht die Plattform das Starten von Beteiligungsprozessen und öffnet damit neue Möglichkeiten der Partizipation.

Ziele der Plattform:

  • Ermöglichung von Partizipation
  • Wichtiges Instrument zur Verbesserung von Partizipationsprozessen, das die Beteiligung neuer Zielgruppen ermöglicht

Die E-Partizipationsplattform soll die Beiräte besser miteinander verknüpfen. Auf der Plattform sollen sich die einzelnen Bezirksbeiräte sowie der Landesbeirat vorstellen und über ihre Arbeit informieren. Es soll ein thematischer Austausch ermöglicht sowie die Vernetzung zwischen den Bezirken und zwischen Landes- und Bezirksebene gestärkt werden.

Neben einer Vorstellung der einzelnen Beiräte sowie deren Aufgaben und Arbeitsweisen können die Beiräte Statements zu aktuellen politischen Debatten oder zu geplanten Vorhaben der Bezirksämter hochladen. Auch geplante Zusammenkünfte und anstehende Termine sind einsehbar ebenso wie wichtige Beschlüsse und Protokolle.

Die E-Partizipationsplattform ist ab dem 18. Dezember 2023 unter berlinmitallengestalten.de erreichbar.

Die Plattform befindet sich derzeit noch im Aufbau und wird stetig in Zusammenarbeit mit den Beiräten verbessert.

 

Diese Veranstaltung wird vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union mitfinanziert. Der Inhalt und die Meinungen, die in dieser Veranstaltung geäußert werden, geben ausschließlich die Ansichten der EMVI-Projektpartnerschaft wieder. Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen.

Online – Launch der E-Partizipationsplattform „Berlin mit allen gestalten“

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Zur Stärkung von Konsultationsgremien wie den bezirklichen Beiräten für Partizipation und Integration, wurde im Rahmen des Projekts die E-Partizipationsplattform der Berliner Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration sowie des Landesbeirats für Partizipation entwickelt. Die Plattform mit dem Namen „Berlin mit allen gestalten“ ist ein Instrument, um die Arbeit der Beiräte zu stärken. Sie bietet den Beiräten die Möglichkeit, mit der (interessierten) Öffentlichkeit sowie intern zu kommunizieren und über Aktivitäten, Mitglieder, Aufgaben und Veranstaltungen zu informieren. Außerdem ermöglicht die Plattform das Starten von Beteiligungsprozessen und öffnet damit neue Möglichkeiten der Partizipation.

Am 18.12.2023 wird die Plattform online gehen und kann ab diesem Zeitpunkt von den Berliner Beiräten für Partizipation und Integration genutzt werden.

Hiermit möchten wir Sie herzlich zur Online-Veranstaltung zum Plattformlaunch einladen. Neben der Vorstellung der Plattform und ihren Nutzungsmöglichkeiten, wird ein Mitglied des Migrant*innenbeirats Graz über die Erfahrungen mit der Plattform sprechen, und es wird Raum für Fragen und Austausch zur Plattform geben.

Das Launch-Event findet online am 18.12.2023 von 17:00 bis 19:00 Uhr statt. Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und einen spannenden Austausch.

Anmeldung über: laura-lachmann@moveglobal.de

 


Diese Veranstaltung wird vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union mitfinanziert. Der Inhalt und die Meinungen, die in dieser Veranstaltung geäußert werden, geben ausschließlich die Ansichten der EMVI-Projektpartnerschaft wieder. Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen.

Offen für Partizipation Bekräftigung der Gründungswerte der EU durch die wirksame Beteiligung von Menschen mit Migrationsgeschichte an der Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen, die sie betreffen

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Ein Studienbesuch und ein politisches Briefing mit einer großen Anzahl von Europaparlamentsabgeordneten. Dies sind die Veranstaltungen, die die NGO Südwind gemeinsam mit den Partner*innen des europäischen Projekts EMVI – Empowering Migrant Voices on Integration and Inclusion Policies – vom 14. bis 16. November in Brüssel organisiert.

Das Projekt zielt darauf ab, die Beteiligung von Migrant*innen an der Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen, die sie direkt betreffen, in Österreich, Deutschland, Griechenland, Italien und Slowenien zu fördern und zu stärken. Ihre Anliegen sollen bei lokalen, nationalen und EU-Entscheidungsträger*innen eingebracht werden. Zu den Maßnahmen gehören die Entwicklung verschiedener praktischer Instrumente und eine Reihe von Aktivitäten, die in jedem Land erprobt werden.

Dreizehn NRO und Gemeinden sind an dem Projekt beteiligt; sie alle setzen sich für das Wohlergehen unserer Gesellschaften und das wirksame Funktionieren demokratischer Systeme ein. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass alle Mitglieder der politischen Gemeinschaft – Menschen mit Migrationsgeschichte eingeschlossen – eine aktive Rolle spielen und gleiche Rechte genießen.

„Die politische Partizipation von Migrant*innen kann ihre Integration fördern, indem sie ein Gefühl der Zugehörigkeit und Identität zur Gemeinschaft vermittelt, die Entwicklung eines sozialen Netzwerks unterstützt und die Vielfalt innerhalb der europäischen Gemeinschaft fördert und stärkt. In diesem Zusammenhang weist der EU-Aktionsplan für Integration und Inklusion darauf hin: Die europäische Lebensweise ist eine inklusive“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, transnationaler Koordinator des EMVI-Projekts und Kampagnenleiter von Südwind.

Während der dreitägigen Veranstaltung fanden Besuche vor Ort und Netzwerktreffen in Anwesenheit von Vertreter*innen der europäischen Institutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft statt. Darunter waren Anita Vella, Leiterin des Referats Legal Pathways & Integration (DG HOME der Europäischen Kommission), Begüm Dereli, Projektbeauftragte bei ECRE – European Council on Refugees and Exiles, Lene Vranken und Ann Trazel, Integrationskoordinator*innen bei BON – dem Brüsseler Willkommensbüro für gesellschaftliche Integration sowie Frau Ann Trappers, Programmkoordinatorin für FOYER VZW – Initiative zur Stärkung der Resilienz von Menschen mit Migrationsgeschichte.

Die Debatte um das Thema Migration und Menschenrechte ist hochaktuell: In vielen internationalen Verträgen wird die Teilnahme am politischen und kulturellen Leben als ein grundlegendes Menschenrecht anerkannt.

Im Einklang mit den Zielen des EMVI-Projekts lag der Schwerpunkt des dreitägigen Studienbesuchs auf einer gemeinsamen Reflexion zur Erarbeitung von Instrumenten und Lösungen, die eine stärkere und aktive Beteiligung von Einzelpersonen und Gemeinschaften von Menschen mit Migrationsgeschichte an der Gestaltung einer inklusiven und partizipativen Politik ermöglichen.

Zur wirksamen Gestaltung der politischen Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte ermöglichte das Projekt in Deutschland die Förderung und Stärkung der Arbeit der Beiräte für Partizipation und Integration auf Landes- und Bezirksebene in Berlin. Außerdem wurden vielfältige Vernetzungsmöglichkeiten für Menschen mit Migrationsgeschichte mit Migrant*innenorganisationen und politischen Entscheidungsträger*innen, insbesondere auf lokaler Ebene geschaffen.

Am Mittwoch, den 15. November, fand von 13 bis 15 Uhr der Runde Tisch „Empowering Migrant Voices“ im Europäischen Parlament statt.

Während des Treffens wurden nach den Eröffnungsstatements der MdEP (Mitglieder des Europäischen Parlaments) die Empfehlungen aus dem EMVI Handbuch der guten Praxis politischer Partizipation vorgestellt. Außerdem präsentierten die mitgereisten Vertreter*innen der Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte aus den einzelnen Projektländern ihre Forderungen für eine inklusive und partizipative Politik. Im Anschluss wurden diese Forderungen mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der Vertreter*in aus der Europäischen Kommission besprochen. Der runde Tisch endete mit einer offenen Diskussion unter den Teilnehmenden.

Berlin, 08. Dezember 2023

Für weitere Informationen:

Laura Lachmann (Projektkoordination Deutschland): laura-lachmann@moveglobal.de

5. Landeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (LKMO)

Die LKMO dient der Vernetzung und dem Austausch zwischen Migrant*innenorganisationen sowie zwischen ihren Vertreter*innen und der Berliner Politik und Verwaltung.

Der Vormittag (ab 9:30 Uhr) ist für Vertreter*innen von Migrant*innen- und Geflüchtetenorganisationen vorgesehen. Dabei freuen wir uns besonders über Beteiligung neuer, kleinerer und junger Organisationen und Initiativen.
Der Nachmittagsteil (ab 14:00 Uhr)ist öffentlich und findet unter Beteiligung von Vertreter*innen der Berliner Landespolitik und Verwaltung statt. Auch die bezirklichen Beiräte für Partizipation und Integration sind ausdrücklich eingeladen.

Für unsere Planung ist es hilfreich, wenn Interessierte Ihre Teilnahme vorab unter anmeldung@tbb-berlin.de anmelden. Wir bitten darum mitzuteilen, ob sie auch am Vormittag (dann unter Nennung der Organisationszugehörigkeit) oder nur am Nachmittag kommen.

Weitere Details zu der Veranstaltung finden sich in der Einladung und dem Programm.

Gerne können Sie/könnt Ihr die Einladung auch an weitere potentiell Interessierte weiterleiten.

Presseerklärung des Bündnisses „Pass(t) uns allen”: Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts: historische Chance nicht verpassen! Kundgebung in Berlin am 30.11. – 10 Uhr
PRO ASYL sowie weitere Organisationen des Bündnisses „Pass(t) uns allen” fordern anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am Donnerstag die Abgeordneten auf, die zahlreichen Einschränkungen in dem Entwurf zurückzunehmen. Das Recht auf Einbürgerung muss an die Realitäten einer vielfältigen und demokratischen Migrationsgesellschaft angepasst werden. Hierzu veranstaltet das Bündnis am 30. November eine Kundgebung vor dem Bundestag.
„Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein lange überfälliger Schritt, den wir begrüßen. Jedoch geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen an der Lebensrealität vieler Menschen und an der Behördenpraxis vorbei. Die Abgeordnete haben jetzt die Aufgabe, die unnötigen Hürden in dem Entwurf zu beseitigen, damit das Gesetz tatsächlich seinem selbst gesteckten Ziel einer echten Modernisierung gerecht wird“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
„Das Bündnis ‚Pass(t) uns allen‘ fordert, die historische Gelegenheit zu nutzen, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu modernisieren, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und an die Realitäten einer vielfältigen und demokratischen Migrationsgesellschaft anzupassen. Dazu gehört neben der Rücknahme der vorgesehenen Verschärfungen und der Möglichkeit, mehrfache Staatsangehörigkeiten zu besitzen, eine unbürokratische Einbürgerung für alle, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben sowie ein uneingeschränktes ius soli“, erklärt Olga Gerstenberger, Geschäftsführerin von With Wings and Roots e.V. und Koordinatorin des Bündnisses.
Einschränkungen – zu viele bleiben außen vor
Konkret kritisiert das Bündnis, dass mit dem neuen Gesetz nun auch Personen, die unverschuldet in die Lage geraten sind, ihren Lebensunterhalt nicht sichern zu können – wie zum Beispiel viele Alleinerziehende, Rentner*innen, Menschen mit Behinderungen und ihre pflegenden Angehörigen – das Recht auf Einbürgerung vorenthalten wird. Durch diese Änderung wird eine Anspruchsregelung durch eine Härtefallregelung ersetzt, die absehbar nur in wenigen Fällen greifen wird.
Von unnötiger Härte zeugt zudem, dass an der Passbeschaffungspflicht für die Einbürgerung festgehalten wird, ohne gesetzliche Alternativen zu ermöglichen. So werden Staatsbürger*innen aus autokratischen Staaten, wie zum Beispiel Syrien oder Iran, weiterhin dazu gezwungen, in die Botschaft ihres Verfolgerstaates zu gehen, um dort den Pass zu beantragen.
Das Bündnis ist zudem enttäuscht, dass der Gesetzentwurf Staatenlose und langjährig Geduldete nach wie vor nicht berücksichtigt. Ihr Status wird in den meisten Fällen an die Kinder vererbt. So bleiben Tausende Kinder, die hier geboren werden, weiterhin von der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen.
Verbesserungen – richtige Richtung, aber unzureichend
Das Bündnis begrüßt die in dem Entwurf enthaltenen substantiellen Verbesserungen für zugewanderte Menschen. So sollen zukünftig alle Einbürgerungsbewerber*innen die Möglichkeit haben, ihre bisherige Staatsangehörigkeit neben der deutschen beizubehalten. Außerdem werden sinnvollerweise die für eine Einbürgerung notwendigen Voraufenthaltszeiten auf fünf bis drei Jahre verkürzt (bisher galt acht bis sechs Jahre).
Kundgebung
Vertreter*innen des Bündnisses „Pass(t) uns allen“ laden herzlich ein, an der Kundgebung teilzunehmen, bei der die oben angeführten Kritikpunkte detailliert erläutert werden.
Datum: 30.11.2023 10-11 Uhr
Ort: Platz der Republik / Wiese vor dem Bundestag
Anwesende:
  • zahlreiche Nichtregierungsorganisationen wie PRO ASYL, Türkische Gemeinde in Deutschland e.V., RomaniPhen/Bundes Roma Verband e.V., Statefree e.V. Migrationsrat Berlin e.V., Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V., Polnischer Sozialrat, With Wings and Roots e.V., MigLoom e.V.
  • eingeladene Abgeordnete des deutschen Bundestags
  • Zum Abschluss schildern Rezan Shekh Muslim, Mitglied der Selbstvertretungsgruppe NOW! Nicht ohne das Wirund Karsten Dietze, Handicap International e.V., die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige.
Weitere Informationen:
Eine umfangreichere Betrachtung der Reform zum Staatsangehörigkeitsrecht von PRO ASYL finden Sie hier, eine ausführliche Stellungnahme hier.
Eine Stellungnahme des Bündnisses “Pass(t) uns allen” sowie ein „Konzeptpapier für ein gerechtes Staatsangehörigkeits-, Einbürgerungs-, und Wahlrecht“ finden Sie hier.

Fachtagung „Wohnen statt Unterbringung“ am 20./21. November im Grandhotel Cosmopolis, Augsburg

Liebe Kolleg:innen, sehr geehrte Interessierte,

hiermit möchten wir vom Projekt WosU zu unserer Fachtagung „Wohnen statt Unterbringung“ unseres Verbundprojekts einladen.

Themen sind u.a. community-basierte Beratungsansätze, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und Mietrecht.

Wann: Montag, 20. Nov. 2023 bis Dienstag, 21. Nov. 2023

Wo: Grandhotel Cosmopolis
Springergässchen 5, 86152 Augsburg

Bitte medlet euch über folgenden Anmeldelink an, wenn ihr teilnehmen werdet: https://eveeno.com/fachtagung-wohnen-statt-unterbringung

Gemeinsames Statement von 154 Organisationen

APPELL: Die Menschenwürde gilt für alle – auch für Geflüchtete! Gegen sozialrechtliche Verschärfungen und für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Seit einigen Wochen werden beharrlich Sachleistungen und Leistungskürzungen für Geflüchtete gefordert. Dabei erhalten die Betroffenen schon jetzt vielfach lediglich die reduzierten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Debatte werden Gruppen gegeneinander ausgespielt, und die Menschenwürde wird offen in Frage gestellt. Wir lehnen sozialrechtliche Verschärfungen ab und fordern: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.

Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. Die Diskussionen über Sozialleistungen sind dafür ein gutes Beispiel. Solange Geflüchtete bedürftig sind, haben sie Anspruch auf das sozialrechtlich definierte Existenzminimum. Nun geht es offenkundig darum, diesen grundlegenden Anspruch Asylsuchender einzuschränken, mit der Begründung, so könne die Zahl der Geflüchteten in Deutschland reduziert werden. Die im Raum stehenden Forderungen reichen von einer generellen Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten und eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll.

Diese Debatte suggeriert, Geflüchtete seien die zentrale Ursache für die zweifellos vorhandenen gesellschaftlichen Missstände wie fehlender Wohnraum oder fehlende Schul- und Kitaplätze. Diese haben jedoch andere Ursachen und würden auch bestehen, wenn Deutschland keine Asylsuchenden aufnehmen würde. Geflüchtete werden so zu Sündenböcken für die verfehlte Sozialpolitik der letzten Jahre, ohne dass dadurch die tatsächlich bestehenden Probleme gelöst werden. Wer aber Scheinlösungen präsentiert, verspielt Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit.

Bereits 2012 hat das Verfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung das Recht jedes Menschen auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgehalten und dafür gesorgt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zumindest vorübergehend annähernd dem Hartz-IV-Niveau (heute „Bürgergeld“) entsprachen. Zugleich erteilte das höchste deutsche Gericht dem Ansinnen, Sozialleistungen zur Abschreckung Asylsuchender einzusetzen, eine deutliche Absage: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Beschluss vom 18.7.2012 – 1 BvL 10/10) Mit anderen Worten: Sozialleistungen dürfen nicht gekürzt werden, um Menschen von der Flucht nach Deutschland abzuschrecken. Rund zehn Jahre später, im Jahr 2022, verurteilte das Bundesverfassungsgericht eine zehnprozentige Kürzung der Grundleistungen für alleinstehende Geflüchtete, die in „Gemeinschaftsunterkünften“ leben müssen, als verfassungswidrig.

Im Übrigen ist die Behauptung, bessere soziale Bedingungen würden zu mehr Schutzsuchenden führen, seit langer Zeit wissenschaftlich widerlegt. Bereits heute erhalten Geflüchtete vor allem in den Erstaufnahmeeinrichtungen drastisch reduzierte Geldbeträge, neben einem Platz im Mehrbettzimmer, Kantinenessen und Hygienepaketen und einer oft unheilvoll verzögerten Gesundheitsversorgung. Kein Mensch, der aus einem Krieg oder vor politischer Verfolgung flieht, gibt die Flucht auf, weil er oder sie in Deutschland demnächst mit noch mehr Sachleistungen leben muss. Wenn in diesem Jahr 2023 das Bundesamt in über 70 Prozent aller Asylanträge, die bis September inhaltlich entschieden wurden, einen Schutzstatus feststellt, wird nur allzu deutlich, dass die Menschen nicht wegen der Sozialleistungen kommen, sondern hier Schutz suchen. Die Behauptung, von den geringen Asylbewerberleistungen würden relevante Geldbeträge in Herkunftsländer überwiesen oder im Nachhinein an Schlepper ausgehändigt, ist zynisch und realitätsfern.

Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip garantieren ein menschenwürdiges Existenzminimum – für alle Menschen. Wir sagen: Wer unterschiedliche Gruppen gegeneinander ausspielt und die Menschenwürde, Artikel 1 unserer Verfassung, offen in Frage stellt, wendet sich gegen zentrale Errungenschaften unserer Demokratie und des Sozialstaates. Und wer das durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum missachtet, unterminiert den Rechtsstaat. Wir erneuern deshalb den Appell, zu dem sich im laufenden Jahr bereits mehr als 200 Organisationen zusammenfanden: Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben. Wir fordern das gleiche Recht auf Sozialleistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne diskriminierende Unterschiede. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.

Das obige Statement mit Liste der 154 Organisationen ist auch über diesen Link abrufbar: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Appell_AsylbLG_31.10.2023.pdf