Seminare für die Stärkung der Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration

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In gemeinsamer Kooperation bieten die Berliner Landeszentrale für politische Bildung und moveGLOBAL im Rahmen des EU-Projekts „Empowering Migrant Voices on Integration and Integration Policies (EMVI)“ eine Workshopreihe an, um die bezirklichen Beiräte für Partizipation und Integration in Berlin zu stärken.

Workshops im September & Oktober 2023:

Vernetzungstreffen für Beiräte für Partizipation und Integration

Die Veranstaltung bietet den Mitgliedern der Bezirksbeiräte für Integration und Partizipation und den neu gewählten Mitgliedern des Landesbeirates für Partizipation die Möglichkeit zum Austausch und zur Vernetzung. An welchen Themen wird in anderen Bezirken gearbeitet und was können wir voneinander lernen? Drei Impulsvorträge zum Berliner Partizipationsgesetz, einem Überblick zu Integrationsräten in Deutschland und einem Blick nach Österreich führen in den Abend ein. Gespräche an Thementischen und beim Ausklang mit Imbiss bieten Gelegenheit zur Vernetzung zwischen den Bezirken und zwischen Landes- und Bezirksebene.

Das ausführliche Programm finden Sie hier

Workshopleitung: Berliner Landeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit moveGLOBAL und der Abteilung Partizipation in der Migrationsgesellschaft der Berliner Beauftragten für Partizipation und Integration

Termin:  Dienstag, 19. September 2023, 17:00–20:00 Uhr

Ort:  Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin, Seminarraum


Aus der Beiratsarbeit in die Politik

Die Arbeit in den bezirklichen Beiräten für Partizipation und Integration kann als ein Karrieresprungbrett genutzt werden, um in die Verwaltung oder Politik zu gehen. Erfahrungen, die man in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung und im Austausch mit Politker*innen sammelt, sind wichtige Kompetenzen, um aus der Gremienarbeit heraus eine politische Karriere aufzubauen. In diesem Workshop erfahren Teilnehmende, welche Möglichkeiten und Wege in die Politik frühen und was für Fähigkeiten gefragt sind.

Workshopleitung: Brand New Bundestag (Referent*in n.n.)

Termin: 12. Oktober 2023 (17:00-19:00 Uhr)

Ort: Berlin Global Village, Am Sudhaus 2, 12053 Berlin

Anmeldung: daryna-sterina@moveglobal.de


Von der EU in den Bezirk und zurück: Migration und Partizipation zwischen den Ebenen

Der Workshop gibt einen kurzen Überblick über die Geschichte, die Institutionen, Entscheidungswege und Partizipationsmöglichkeiten in der Europäischen Union (EU). Welche Impulse und Debatten der EU-Ebene zu Migration und Integration lassen sich für die Berliner Bezirke nutzen? Welche Fördermöglichkeiten gibt es durch die EU? Was können die Bezirksbeiräte tun, um möglichst viele Menschen mit Migrationsgeschichte zu motivieren, sich an der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 zu beteiligen?

Workshopleitung: Reinhard Fischer, Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Termin:  Montag, 16. Oktober 2023, 16:00–18:00 Uhr

Ort:  Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin, Seminarraum

Anmeldung

Vergangene Workshops:

Strategische Netzwerk-und Gremienarbeit für Beiräte für Partizipation und Integration

Der Workshop wird von Vertreter*innen des Migrationsrat Berlin e.V. fachlich begleitet und moderiert. Die Teilnehmer*innen profitieren so von dem Wissen eines Dachverbands für Migrant*innenorganisationen, der sich langjährig berlinweit in diversen Gremien und Netzwerken engagiert. Ziel des Workshops ist dabei, miteinander Erfolgsstrategien und Ideen zu erarbeiten, aber auch gleichzeitig zu sehen, wie in unterschiedlichen Konstellationen und Netzwerken in den jeweiligen Bezirken Gremienarbeit der Beiräte für Partizipation und Integration gestaltet werden kann. Um Beiratsmitgliedern aus allen Bezirken die Teilnahme zu erleichtern, wird der Workshop zwei Mal an verschiedenen Standorten und an unterschiedlichen Zeiten angeboten.

Workshopleitung: Magdalena Benavente und Koray Yılmaz-Günay, Migrationsrat Berlin e.V.

Termine & Orte:

11. April 2023 (16:00-19:30 Uhr), Ort: Berlin Global Village, Am Sudhaus 2, 12053 Berlin, Raum: Patrice Lumumba Galerie

27. April 2023 (10:30-14 Uhr), Ort: Kiezspinne FAS e.V., Schulze-Boysen-Str. 38, 10365 Berlin, Raum: Studentenblume

Anmeldung: daryna-sterina@moveglobal.de


Demokratisch kommunizieren und diskutieren in Bezirksbeiräten für Partizipation und Integration

Mit dem gezielten Einsatz von Kommunikationstechniken kann in Beiräten, aber auch Gemeinden und Vereinen eine Verständigungsatmosphäre geschaffen werden, in der die Kompetenzen und Potentiale der Gemeinschaft im Vordergrund stehen und in der Reibungsverluste durch Missverständnisse und Konflikte minimiert werden. In diesem Seminar lernen Sie in Übungen entsprechende Kommunikationstechniken kennen. Ebenso wird die Anwendung von Methoden zur demokratischen Diskussion und Entscheidungsfindung in Gruppen vermittelt.

Workshopleitung: Fatma Erol-Kılıç, Diplom Wirtschafts-Ingenieurin und Kommunikationstrainerin

Termin:  15. Mai 2023 (16:00-20:00 Uhr)

Ort:  Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin, Seminarraum

Anmeldung: Berliner Landeszentrale für politische Bildung


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Bezirksbeiräten für Partizipation und Integration

In dem Workshop erlernen Sie Grundlagen der Presse und Öffentlichkeitsarbeit im Kontext bezirklicher Diversitäts- und Integrationspolitik, die Ihrem Bezirksbeirat für Partizipation und Integration zu mehr Sichtbarkeit verhelfen. Durch Inputs und Übungen erhalten Sie einen Einblick in die Arbeit von Journalist*innen und erfahren, nach welchen Kriterien Themen der kommunalen Partizipations- und Integrationspolitik aufgegriffen werden. Sie erhalten Tipps für die Öffentlichkeitsarbeit Ihres Beirates.

Workshopleitung: Vera Block, Journalistin und Trainerin

Termin: 19. Juni 2023 (17:00-20:00 Uhr)

Ort: Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin, Seminarraum

Anmeldung: Berliner Landeszentrale für politische Bildung


E-Partizipation – wie kann man Menschen mit Migrationsgeschichte mit online Bürger*innenbeteiligung in die Politikgestaltung einbinden?“

Wir möchten uns mit den Teilnehmenden der Frage widmen, wie in bezirklichen online und offline Beteiligungsverfahren Menschen mit Migrationsgeschichte besser eingebunden werden können und wie die Beiräte für Partizipation und Integration dazu beitragen können. Referierende dazu sind Mitarbeiter*innen von Liquid Democracy e.V., die unter anderem auch die meinBerlin Beteiligungswebseite entwickelt haben. Gleichzeitig freuen wir uns auch darauf, die Beteiligungsplattform vorzustellen, die moveGLOBAL im Rahmen des EMVI-Projekts entwickeln wird.

Workshopleitung: Max Westbrock, Projektmanagement bei Liquid Democracy e.V.

Termin: 11. Juli 2023 (16:00-18:00 Uhr)

Ort: Berlin Global Village, Am Sudhaus 2, 12053 Berlin, Raum: Patrice Lumumba Galerie

Anmeldung: daryna-sterina@moveglobal.de


Diese Veranstaltungsreihe findet statt in Kooperation mit:

Diese Veranstaltungsreihe wird vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union mitfinanziert. Der Inhalt und die Meinungen, die in den Veranstaltungen geäußert werden, geben ausschließlich die Ansichten der EMVI-Projektpartnerschaft wieder. Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen.

PM: Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine: Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten

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Deutschland, 02. März 2023

Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Am 4. März 2022 wurde zum ersten Mal der vo- rübergehende Schutz vom Europäischen Rat aktiviert. Mehr als eine Million geflüchtete Menschen aus diesem Krieg wurden mittlerweile in Deutschland registriert – Ukrainische Staatsangehörige und Menschen aus anderen Staaten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten.

Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht.

Derzeit befinden sich in Deutschland etwa 38.000 Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass. Da sie nicht wie ukrainische Staatsangehörige pauschal von der Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/ EG zum vorübergehenden Schutz profitieren, die in Deutschland mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaub- nis gemäß § 24 AufenthG für zwei Jahre für zwei Jahre einhergeht, sind viele Menschen jetzt schon von Abschiebung bedroht, bei anderen laufen bald Fiktionsbescheinigungen aus. Obwohl sie vor demselben Krieg wie ukrainische Staatsangehörige geflohen sind und Schutz suchen, ist ihre derzeitige Situation von Unsicherheit, Diskriminierung und Willkür geprägt.

Die Auslegung und Umsetzung der EU-Richtlinie unterscheidet sich je nach Bundesland. Viele Betroffene sind einer absoluten Willkür bei den Entscheidungen der einzelnen Ausländerbehörden und Sachbearbei- ter*innen ausgesetzt. Der Ermessensspielraum der Behörden wird nur sehr selten zu Gunsten der Betroffe- nen genutzt. Dies hat zur Folge, dass die Erwerbstätigkeit in manchen Bundesländern gänzlich untersagt ist, anderenorts eine Ausreiseaufforderung nach der anderen eingeht.

Während Entwicklungsministerin Schulze und Arbeitsminister Heil in Ghana und Bundeskanzler Scholz in Indien versuchen, Fachkräfte anzuwerben, sollen hochqualifizierte Menschen ohne ukrainischen Pass, die sich aufgrund des Krieges in der Ukraine seit einem Jahr in Deutschland befinden, ausgewiesen werden. Diese Willkür muss ein Ende haben.

1) Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert konkrete, langfristige und einheitliche aufenthaltsrecht- liche Lösungen für alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine

Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf:

• Die EU-Richtli Die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz – breit und
bundesweit – einheitlich anzuwenden. Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Men- schen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten.
Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt.
Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder
zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzubauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.

• Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen.
Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelaufene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.

• Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.

Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukraine bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Uni- versitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden. nie über den vorübergehen- den Schutz – breit und bundesweit – einheitlich anzuwenden.

Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG ist für alle Menschen zu erteilen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten.
Hierbei sollte anerkannt werden, dass der Beginn eines Studiums auch dazu zählt. Viele Familien haben ihre gesamten finanziellen Mittel ausgeschöpft, um in die Zukunft ihrer Kinder zu investieren. Andere haben alles in ihren Herkunftsländern aufgegeben, um sich in der Ukraine ein Leben aufzu- bauen. Dies ist von der Bundesregierung in der Umsetzung zu berücksichtigen sowie klar, öffentlich und transparent zu kommunizieren.

• Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG auszustellen, um nicht-ukrainischen Staatsangehörigen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen.
Sie bekommen somit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nach dem vorübergehenden Schutz zu erfüllen, sich gegebenenfalls an Universitäten zu immatrikulieren, um ihr Studium fortzusetzen oder sich um eine Ausbildung oder Arbeit zu bemühen. Bereits abgelau- fene Fiktionsbescheinigungen müssen bis dahin rückwirkend verlängert werden.

• Die Beweisanforderungen bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis den entsprechenden Umständen der aktuellen Situation anzupassen.

Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen derzeit nicht die notwendigen Dokumente aus der Ukrai- ne bzw. deren Auslandsvertretungen beschaffen können, muss eine alternative Glaubhaftmachung – z.B. über eine Eidestattliche Versicherung – beim Beleg von Familienbindungen, Immatrikulationen an Universitäten in der Ukraine oder dem Wohnsitz dort, ermöglicht werden.

Den Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen für alle Personen zu ermöglichen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben.

• Den Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben, gleichermaßen zu gewährleisten.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist Bestandteil der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz und eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe und Aufbau der für einen anschließenden Aufenthalts- titel nötigen finanziellen Ressourcen.

Manche Bundesländer erteilen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine Fiktionsbescheinigungen mit dem Satz “Erwerbstätigkeit nicht erlaubt”. Die Ausländerbehörden müssen bundesweit einheitlich den Zugang zum Arbeitsmarkt durch Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen nach §24 AufenthG mit Erlaubnis

der Erwerbstätigkeit ermöglichen, ungeachtet des vermuteten Ausgangs einer Antragsstellung auf vorübergehenden Schutz.

• Den Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck des Studiums (§16b AufenthG) im Anschluss an den §24 AufenthG und durch geringere Anforderungen an finanzielle Mittel zu vereinfachen.

Ein Studium in Deutschland ist für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten nur mit enormen finanziellen Ressourcen möglich. Auch, um dem großen Fachkräftemangel in Deutschland entgegen- zuwirken, sollte der Zugang zum Studium über geringere Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis und mehr verfügbare Stipendien vereinfacht werden. Auch eine Finanzierung des Studiums durch eigene Arbeit muss einheitlich und überall ermöglicht werden.

• Bei unvorhergesehenen Ereignissen im Herkunftsland muss es möglich sein, dass auch wäh- rend eines Aufenthalts nach §16b AufenthG und anderen Paragraphen Betroffene individuelle Grün- de für eine nicht-sichere und/oder nicht-dauerhafte Rückkehr ins Herkunftsland oder die Herkunfts- region erneut prüfen lassen können.

3) Die Bundesregierung muss sich für den Schutz von Drittstaatsangehörigen in der gesamten EU einsetzen.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert die Bundesregierung auf, sich einzusetzen für:

Eine sichere Einreise ohne Diskriminierung für alle Menschen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine fliehen bzw. weiterfliehen müssen – ungeachtet ihrer Staatsange- hörigkeit. Auch Personen, die sich nicht ausreichend ausweisen können oder keinen biometrischen Reisepass haben, muss unter reduzierten Beweisanforderungen eine Einreise in das EU-Gebiet er- möglicht werden.

• Die diskriminierungsfreie Weiterreise innerhalb der EU. Auch innerhalb der EU müssen gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG Menschen aus der Ukraine unabhängig von ihrem Reisepass weiter- reisen dürfen.

• Eine weit gefasste Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, in der alle Men- schen, die bei Kriegsausbruch ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten, Berücksichtigung finden.
Die umgehende Beteiligung u.g. zivilgesellschaftlicher Unterstützungsorganisationen in den Arbeits- gruppen auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz.

Die Verlängerung der Anwendung des vorübergehenden Schutzes aufgrund des Kriegs in der Ukrai- ne bis 2025.

Im Namen aller unterzeichnenden Organisationen

Asmara`s World e.V.
CommUnities Support for BIPoC Refugees from Ukraine (CUSBU)
BiPoC Ukraine & Friends in Germany
ifak – institut für angewandte kulturforschung e.v. Münchner Flüchtlingsrat e.V.
PRO ASYL e.V.
Migrationsrat e.V.
Each One Teach One (EOTO) e.V.
Noir United International
ISD Berlin e.V.
Dachverband Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland e.V. (DaMOst)
moveGLOBAL e. V.
ReachOut Berlin
Tubman Network
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Bellevue di Monaco eG
Morgen e.V.
Legal Cafe Stuttgart
Arbeitskreis Asyl Stuttgart e.V.
Collectif James Baldwin
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Bridges over Borders e.V.
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
Ayeessi e.V.
Nigerian Community Bavaria e.V.
Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.
Arbeitskreis Panfrikanismus München e.V.
Noirsociety

Presseanfragen an:

EineWeltHaus München e.V. Flüchtlingsrat Bremen e.V. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V. Halima Aktiv für Afrika e.V.

Migration macht Gesellschaft e.V. Rechtshilfe München e.V. Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. Flüchtlingsrat Thüringen e.V. Kunstzentrat e.V.

Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
Nord Süd Forum München e.V.
Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
Babel e.V.
Kurdisches Zentrum e.V.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Yaar e.V.
Theater X
Türkischer Bund Berlin-Brandenburg
xart splitta e.V.
Amaro Foro e.V.
südost Europa Kultur e.V.
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V.
BeyondEvacuation
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manifold
Seebrücke

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